Professionelle Wertgutachten
Bewertung Ihres Fahrzeuges für An- und Verkauf. Gerichtsverwertbare Gebrauchtwagengutachten mit Feststellung/Beurteilung der Unfallfreiheit mittels Sichtprüfung und Lackschichtenmessung sowie Analyse etwaige versteckter Mängel.
Fahrzeugbewertung vom ProfiKaufen oder verkaufen Sie mit dem sicheren Gefühl nichts übersehen zu haben.
Fahrzeugbewertung
Egal, ob Sie ein Fahrzeug an- oder verkaufen möchten: Den wahren Wert zu kennen ist für Sie bares Geld Wert. Vertrauen Sie nicht auf eine pauschale Wertermittlung, sondern holen Sie ein objektives Gutachten von uns als professionellen Gutachtern ein, welches die indiviuduellen Eigenheiten Ihres Fahrzeugs berücksichtigt. Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Gebrauchtwagengutachten mit Feststellung/Beurteilung der Unfallfreiheit mittels Sichtprüfung und Lackschichtenmessung sowie Analyse etwaige versteckter Mängel.
Wir achten auf:
- Hersteller und Fahrzeugart
- Serien- und Sonderausstattung
- Erst- und Letztzulassung
- Laufleistung
- Vorschäden und Lackdichtemessung
- Minderwertermittlung / Reparaturkosten
In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Recht
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin. Bequem online, per Telefon oder E-Mail. Oder nutzen Sie unseren Komfortservice per WhatsApp. Wir sind auch am Wochenende für Sie da und antworten unverzüglich. Und wenn es mal schnell gehen muss, sind wir innerhalb von 24h bei Ihnen.
Wir kommen zu Ihnen und dokumentieren den Unfallschaden schnell, professionell und gerichtsfest.
Zurücklehnen
Lehnen Sie sich zurück. Wir übernehmen die gesamte Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung für Sie. Wir achten darauf, dass wir Ihre Ansprüche umfassend geltend machen - und das schnell.
Sollten es notwendig sein, sorgen wir auch für eine professionelle rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche über spezialisierte Partnerkanzleien.
Auszahlung
Nach erfolgter Auszahlung durch die Versicherung erhalten Sie unverzüglich von uns Ihre Auszahlung. Beim unverschuldeten Unfall werden unsere Kosten hierbei von der gegnerischen Versicherung getragen, so dass auf Sie keine Kosten durch unsere Inanspruchnahme zukommen. Hierbei entscheiden Sie, ob Sie den Schaden reparieren lassen oder die Auszahlung im Rahmen fiktiven Abrechnung erhalten.
Auf einen Blick
Das steht Ihnen als Geschädigter zu
Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Sie sollten im Hinterkopf haben, dass Versicherungen in erster Linie Wirtschaftsunternehmen sind und daher gewinnorientiert arbeiten. Die Versicherung wird also grundsätzlich versuchen, ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten.
Sie haben grundsätzlich das Recht zur freien Auswahl des Sachverständigen Ihres Vertrauens, wenn Sie unverschuldet einen Unfall erleiden bzw. wenn Ihr Fahrzeug auf sonstige Weise Beschädigungen erleidet, die andere Personen oder Institutionen zu vertreten haben (Kraftfahrzeug, Fahrrad, Einkaufswagen, herabfallende Gebäudeteile/Dachpfannen etc.).
Ich hatte einen Unfall. Darf ich einen Gutachter beauftragen?
Wenn Sie unverschuldet einen Unfall erleiden oder wenn Ihr Fahrzeug auf sonstige Weise beschädigt wird, sind Sie grundsätzlich berechtigt, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Dritter das Unfallereignis zu vertreten hat – das kann z.B. auch dann der Fall sein, wenn dieser seine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat. Die Kosten des Gutachters und im Bedarfsfall etwaige außergerichtliche Anwaltskosten sind als Teil des Schadens von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Ist Ihre Dienstleistung für mich wirklich kostenlos?
Ja! Die Erstellung eines neutralen und versicherungsunabhängigen Gutachtens ist für Sie als Geschädigten in der Regel kostenlos, weil die Kosten von der Versicherung des Schädigers zu tragen sind. Ausnahmen hiervon gelten lediglich für sogenannten Bagatellschäden, die nach der Einschätzung eines Laien ca. 600-700 EUR nicht überschreiten. Das ist bei Lackschäden nahezu auszuschließen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren WhatsApp Komfortservice, über den Sie bequem und einfach eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.
Die gegnerische Versicherung hat angeboten, einen eigene Gutachter zu beauftragen. Ist das sinnvoll?
Sie sollten im Hinterkopf haben, daß Versicherungen in erster Linie Wirtschaftsunternehmen sind und daher gewinnorientiert arbeiten. Die Versicherung wird also grundsätzlich versuchen, ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Um Ihre legitimen Interessen und Ansprüche durchzusetzen haben sie grundsätzlich das Recht, bei einem unverschuldetem Unfall einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Auch wenn die gegnerische Versicherung wider geltendes Recht Anderweitiges behauptet. Diese Kosten und auch etwaige außergerichtliche Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung zu 100% übernehmen, vorausgesetzt, Sie trifft keine Teilschuld. Gerne können unser Partnerkanzleien Sie dahingehend kostenfrei beraten! Unsere Prämisse ist, dass wir Sie als Klient von Kosten freihalten.
Woran erkenne ich einen qualifizierten seriösen Sachverständigen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur, bestenfalls personenzertifiziert oder vereidigt (öffentlich bestellt) und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK (Bundersverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.v.), DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbh), BSG(Berufsfachverband für das deutsche Sachverständigen und Gutachterwesen) ist. Ausreichende Berufserfahrung als Sachverständiger ist unabdingbar – nur so profitieren Sie von der Erfahrung und dem Fachwissen des Gutachters ihres Vertrauens. Gutachten ist hier nicht gleich Gutachten – um zum Beispiel eine vorliegende Wertminderung sicher und umfangreich beurteilen zu können, genügt es nicht, sich nur auf die gängigen Berechnungsmethoden zu beziehen. Diese wird ein erfahrener Gutachter allenfalls Stützen/Berechnungshilfen heranführen. Er wird aber letztendlich selbst beurteilen müssen in welchem Rahmen eine Wertminderung gerechtfertigt ist.
Warum reicht es im Schadensfall nicht aus, einen Kostenvoranschlag meiner Werkstatt einzuholen?
Dem Kostenvoranschlag fehlt oft die nötige beweissichernde Funktion, welche für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche oft unentbehrlich ist. So fehlen in der Regel die für die Beweissicherung notwendigen Bilder und es erfolgt keine umfassende Unfallaufnahme. Zudem enthalten Kostenvoranschläge in der Regel keine Berechnung der Wertminderung Ihres Fahrzeugs, so dass Sie bares Geld verschenken. Der Kostenvorschlag dient so lediglich der Sicherung der Ansprüche der Werkstatt gegen Sie, hilft Ihnen aber nicht, um Ihre legitimien Ansprüche gegen den Unfallverursacher zu sichern. Kostenvoranschläge sind zudem für Sie oft kostenpflichtig, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht in der Werkstatt reparieren lassen. Verlassen Sie sich also nicht auf einen Kostenvoranschlag – sichern Sie mit einem professionellen Gutachten umfassend Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher.
Lesen Sie, was andere über uns sagen
Herr Kadelke war nach sehr schneller Terminfindung zur Begutachtung meines PKWs bei uns. Die Begutachtung führte Herr Kadelke sehr gewissenhaft und kompetent durch. Wir erhielten eine ausführlich Beratung über das weitere Vorgehen. Das mit sehr viel Sorgfalt und übersichtlich erstellte Gutachten Bekamen wir überaus zügig. Vielen Dank nochmal.
Ich bin seit Jahren, wenn es um Kfz-Gutachten geht, bei Herrn Kadelke in besten Händen.
Super schnelle und kompetente Beratung und Abwicklung.
Ich kann Herr Kadelke nur jedem weiterempfehlen.
Herr Kadelke hat einen super Job gemacht. Vom Termin zur Begutachtung bis zum Erstellen des Gutachten alles wie erwartet. Die Abwicklung mit dem Anwalt zusammen war so unkompliziert und so sicher, alles was man braucht und mehr bei einem Gutachter, kann ich nur empfehlen.
Vielen Dank nochmal, ich komme wieder!