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Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

17.11.2023 | Allgemein

Ein Schadensgutachten ist ein entscheidendes Dokument bei der Regulierung von Schäden nach einem Verkehrsunfall. Es dient dazu, die Höhe und die Art der entstandenen Schäden an einem Fahrzeug präzise zu ermitteln und ist somit eine wesentliche Grundlage für die Schadensabwicklung mit Versicherungen. Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage, ob und wann die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen erforderlich ist. Erfahren Sie hier, warum es in vielen Fällen ratsam ist, sich nicht auf den Gutachter der Haftpflichtversicherung zu verlassen, sondern einen eigenen unabhängingen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dessen Kosten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen – Sie können also nur gewinnen.

Wann benötige ich ein Schadensgutachten?

Ein Schadensgutachten ist in der Regel dann notwendig, wenn es um die Feststellung und Bewertung von Schäden nach einem Verkehrsunfall geht, insbesondere bei strittigen Sachverhalten oder wenn hohe Schadenssummen im Raum stehen.

Bei Unfällen, bei denen die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und nur geringfügige Schäden entstanden sind, mag ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichend sein. Jedoch ist in komplexeren Fällen, insbesondere wenn es um die Ermittlung von Schadenshöhe, Wertminderung oder Wiederbeschaffungswerten geht, die Expertise eines qualifizierten Gutachters unerlässlich. Dieser dokumentiert den Schaden detailliert und liefert eine professionelle Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung. In jedem Fall sollten Sie als Geschädigte immer einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu Rate ziehen, bevor Sie sich bei der Schadensabwicklung auf die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlassen. Diese Ersteinschätzung erhalten Sie bei mir kostenlos und unverbindlich.

Welchen Inhalt hat das Gutachten?

Ein Schadensgutachten ist ein umfassendes Dokument, welches detailliert die Folgen eines Verkehrsunfalls analysiert und bewertet.

Das Gutachten enthält typischerweise die Identifikation und Dokumentation des Schadensumfangs. Dies umfasst eine genaue Auflistung aller Beschädigungen am Fahrzeug, welche sowohl die äußeren sichtbaren Schäden als auch die möglicherweise versteckten technischen Beeinträchtigungen einschließt. Dazu wird der Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall sowie der Wiederbeschaffungswert ermittelt, um die Wertminderung zu bestimmen.

Des Weiteren beinhaltet das Gutachten eine detaillierte Kostenschätzung für die Reparaturarbeiten. Diese bezieht Material- und Arbeitskosten ein und berücksichtigt die marktüblichen Preise. Es werden auch die notwendigen Schritte für eine sachgerechte Instandsetzung aufgeführt.

Wer muss das Schadensgutachten bezahlen?

Die Kostentragungspflicht für ein Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall ist ein wesentlicher Aspekt, der die Parteien unmittelbar betrifft.

Grundsätzlich gilt, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für das Schadensgutachten zu tragen hat. Dies basiert auf dem deutschen Schadensersatzrecht, welches besagt, dass der Schädiger bzw. dessen Versicherung die Pflicht hat, den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen. Dieser Grundsatz umfasst auch die Erstattung der Kosten für ein von der geschädigten Partei in Auftrag gegebenes Gutachten.

Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen, obwohl der gegnerische Versicherer bereits ein Gutachten zugeschickt hat?

Es ist durchaus angebracht, die Inanspruchnahme eines unabhängigen Sachverständigen in Erwägung zu ziehen, insbesondere wenn Zweifel an der Objektivität oder Vollständigkeit des von der gegnerischen Versicherung präsentierten Gutachtens bestehen. In Deutschland steht es dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich frei, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Gesichtspunkt, dass der Geschädigte durch die Expertise eines neutralen Gutachters seine Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung adäquat darlegen kann.

Wie wähle ich einen geeigneten Sachverständigen aus?

Bei der Auswahl sollten mehrere Kriterien beachtet werden. Zunächst ist die fachliche Kompetenz des Gutachters von Bedeutung. Hier bietet es sich an, auf entsprechende Qualifikationen und Zertifikate, wie durch den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen verliehene oder durch andere fachspezifische Organisationen, zu achten. Des Weiteren sollte der Sachverständige Erfahrungen im Bereich der Unfallrekonstruktion und der Bewertung von Verkehrsunfallschäden vorweisen können.

Darüber hinaus ist es ratsam, auf die Unabhängigkeit des Gutachters zu achten. Ein Sachverständiger, der regelmäßig für Versicherungen tätig ist, könnte in seiner Bewertung befangen sein.

Warum ist es wichtig, einen eigenen Gutachter zu beauftragen?

Ein eigener Gutachter gewährleistet eine unabhängige und objektive Bewertung des entstandenen Schadens. Dies ist besonders relevant, da Gutachten von Versicherungsgesellschaften beauftragter Sachverständiger tendenziell dazu neigen, die Kosten zu minimieren. Demgegenüber steht das Interesse des Geschädigten, eine adäquate Entschädigung zu erhalten, die den tatsächlichen Reparaturkosten sowie einer möglichen Wertminderung des Fahrzeugs entspricht.

Des Weiteren kann ein unabhängiger Gutachter relevante Beweise sichern, die im Falle eines Rechtsstreits von Bedeutung sein können. Die detaillierte Dokumentation des Schadens, inklusive Fotografien und möglicherweise einer Rekonstruktion des Unfallhergangs, bildet eine solide Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

Schlussfolgerung

Ein Schadensgutachten ist ein wesentliches Dokument zur Feststellung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall. Es bietet eine detaillierte Übersicht der erforderlichen Reparaturmaßnahmen und Kosten und bildet somit die Grundlage für die Schadensregulierung durch Versicherungen. Die Auswahl eines qualifizierten Sachverständigen gewährleistet, dass die Begutachtung objektiv und im Interesse der geschädigten Partei erfolgt.

Die Beauftragung eines eigenen Gutachters, trotz eines vorhandenen Gutachtens der gegnerischen Versicherung, ist nicht nur möglich, sondern oft ratsam, um eine unabhängige und transparente Bewertung des Schadens zu erhalten. Dies trägt dazu bei, eine angemessene Entschädigung sicherzustellen und potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern die Schuldfrage geklärt ist.

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